ICP®-Hörsysteme von Hörluchs®

Lösungen für das Arbeiten über 85dB

Schwerhörigkeit am Lärmarbeitsplatz - was tun?

Auch Menschen mit einer Hörschwäche müssen am Lärmarbeitsplatz einen Gehörschutz tragen - doch normale Hörgeräte sind dort nicht zugelassen. Wie bleibt das Gehör also geschützt, ohne dass man auf Sprachverstehen verzichten muss und Warnsignale trotzdem hörbar bleiben?

Die Lösung: ICP®-Hörsysteme von Hörluchs®

Eine ICP®-Versorgung besteht aus zwei Komponenten:

1. ICP®-Hörsystem - mit speziellem Lärmarbeitsplatzprogramm
2. ICP®-Gehörschutz - Otoplastik - hält gefährlichen Lärm sicher ab

Wie läuft die Anpassung eines ICP®-Hörsystems bei uns ab?

1. Kostenloser Hörtest und genaue Analyse Ihres Arbeitsplatzes
2. Schmerzfreie, millimetergenaue Abformung Ihres Gehörgangs
3. Maßanfertigung der Otoplastik und zielgenaue Programmierung des Hörsystems auf Ihre Werte und Bedürfnisse
4. Gesetzlich vorgeschriebene Funktions- und Dämmungsprüfung bei uns im Fachgeschäft, um die Schutzwirkung messtechnisch zu garantieren

Was sind Ihre Vorteile?

Menschen mit Hörbeeinträchtigung können weiterhin sicher am Lärmarbeitsplatz arbeiten
Gesetzliche Gehörschutz-Vorgaben werden eingehalten
Sprachverstehen & Warnsignale bleiben klar hörbar - Kommunikation bleibt möglich
Flexibel nutzbar - am Arbeitsplatz mit Dämmung und privat als vollwertiges Hörgerät
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Wir sind zertifizierter Hörluchs®-Partner und dürfen ICP®-Hörsysteme anpassen

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Ein Auszug aus unserer Markenwelt

Hörluchs
Was ist ein ICP®-Hörsystem und wie unterscheidet es sich von normalen Hörgeräten?
Ein ICP®-Hörsystem ist ein speziell für den Lärmarbeitsplatz zertifiziertes System, welches auch in die PSA-Richtlinien reinfällt. Somit sind die gültigen Grenzwerte im Hörsystem hinterlegt und werden nicht überschritten.
Kann ich das ICP®-Gerät auch privat tragen?
Ja, wenn man den Dämmstöpsel entfernt und ins Alltagsprogramm umschaltet, funktioniert es wie andere herkömmliche Hörgeräte.
Ab wann spricht man von einem Lärmarbeitsplatz?
Sobald der Durchschnittspegel über 8 Stunden gemessen 85dB erreicht muss ein Gehörschutz verpflichtend getragen werden. Diesen Wert finden Sie im Lärmbericht der AUVA, welcher in Ihrer Firma vorliegt.
Was ist der Unterschied zwischen einem normalen Gehörschutz und ICP®?
Ein normaler Gehörschutz wirkt passiv. Das heißt er dämmt, verstärkt aber nicht. Müssen Sie jedoch am Arbeitsplatz kommunizieren und haben eine Hörschwäche wird das mit einem passiven Gehörschutz schwierig. ICP® verstärkt die Sprache und dämmt den Umgebungslärm. Somit können Sie trotz Gehörschutz Gespräche führen.
Darf ich mein privates Hörgerät am Lärmarbeitsplatz tragen?
Nein, sofern es kein ICP® zertifiziertes Hörsystem ist, ist das gesetzlich verboten. Herkömmliche Hörgeräte besitzen keine Zulassung als Persönliche Schutzausrüstung (PSA).
Bleiben Warnsignale und Maschinenakustik mit dem ICP®-Hörsystem hörbar?
Ja, absolut. Das ist einer der Hauptvorteile gegenüber herkömmlichen Gehörschutz Varianten. Die intelligente Softwear des ICP®-Hörsystems ist speziell darauf programmiert, wichtige Frequenzen wie Alarmsignale oder herannahende Fahrzeuge durchzulassen und zu verstärken, während der schädliche Dauerlärm gedämpft wird.